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Haus-und Benutzungsordnung Schwimmbäder

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Haus- und Benutzungsordnung für die Schwimmbäder und die Sauna

 I. Allgemeines:

 Die Haus- und Benutzungsordnung gilt für alle Personen (Gäste, Besucher und sonstige Nutzer), welche die Schwimmbäder und Saunen der Einrichtungen der METTNAU nutzen und dient dem Zweck, alle Personen zu einem Verhalten zu verpflichten, welches die Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit, sowie Ruhe und den gesundheitlichen Erfolg gewährleistet.

  1. Die Haus- und Benutzungsordnung ist für alle Personen verbindlich und im Eingangsbereich der Bäder ausgehängt.

Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

  1. Das diensthabende Aufsichtspersonal übt im Rahmen seiner Zuständigkeit gegenüber Personen das Hausrecht der METTNAU aus und sorgt für die Einhaltung dieser Ordnung. Den Anordnungen ist- selbst unter Vorbehalt einer Beschwerde- zu folgen. Personen, die gegen die Haus- u. Benutzungsordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgelt nicht erstattet.
  2. Der Aufenthalt in den Schwimmbädern ist nur in üblicher Badekleidung gestattet.
  3. Fundgegenstände sind an das Bäderpersonal abzugeben. Das Personal kann sie dem nachweislichen Empfangsberechtigten zurückgeben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Zerbrechliche Behältnisse, insbesondere Glas und Keramik, dürfen im Umkleide-, Sanitär- sowie Bade- und Saunabereich nicht benutzt werden.

 

 

II. Öffnungszeiten und Zutritt:

  1. Öffnungszeiten für Schwimmbäder und Sauna, sowie Entgelte und die maßgeblichen Teile der Entgelt- und Benutzungsordnung werden am Eingang durch Aushang bekannt gegeben.
  2. Kassenschluss ist 30 Minuten vor Ende der jeweiligen Öffnungszeit. Ein Einlass nach Kassenschluss ist nicht mehr möglich.
  3. Der Sauna- und Badebetrieb endet 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit. Die Öffnungszeiten schließen das Aus- und Ankleiden mit ein.
  4. Bedingt durch Sport- und Sonderveranstaltungen sowie aus betrieblichen Gründen können andere als übliche Öffnungs- und Schließungszeiten festgesetzt oder die Benutzung der Anlagen eingeschränkt werden.
  5. Bei betrieblicher Begehung der METTNAU können die Öffnungszeiten der Bäder ohne vorherige Ankündigung durch das diensthabende Aufsichtspersonal verändert werden.
  6. Die Benutzung wird grundsätzlich allen Personen gegen Entgelt gestattet, sofern sie nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, offene Wunden haben oder an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetztes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) leiden.
  7. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, Blinden, Geistes- sowie Anfallskranken ist die Nutzung der Bäder und Saunen nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
  8. Kinder unter 16 Jahren werden nur in Begleitung einer volljährigen aufsichtführenden Person zugelassen. Kinder unter 3 Jahren ist der Zutritt aus hygienischen Gründen nicht gestattet (auch nicht in Begleitung Erwachsener).
  9. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
  10. Soweit es möglich ist, werden Gruppen (Schulen, Vereine, usw.) auf Antrag für bestimmte Bäder und Zeiten in geschlossenen Gruppen zugelassen.
  11. Jeder Sauna-/ Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für die entsprechende Leistung sein.
  12. Stationäre und ambulante Gäste und Patienten der METTNAU müssen ihre Verordnungskarte mitführen.
  13. Gelöste Eintritts- und Kurskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht erstattet.
  14. Ab dem 01.01.2024 haben Mehrfachkarten eine Gültigkeit von drei Jahren. .
  15. Für verloren gegangene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Ein Anspruch auf Eintritt besteht nicht, soweit das Bad oder ein einzelner Bereich ausgelastet, aus betrieblichen Gründen gesperrt oder einem bestimmten Personenkreis ausschließlich zugewiesen ist.
  16. Die Benutzung von Teilen der Bäder und der Sauen kann zeitweilig eingeschränkt werden. Dies berechtigt den Gast nicht zur Minderung des zu entrichtenden Entgelts, sofern die Einschränkung nicht erheblich oder diese durch Aushang im Kassenbereich bekanntgemacht ist.

 

 

III. Haftung:

  1. Die Benutzung der gesamten Räumlichkeiten im Kurmittelhaus erfolgt unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers stets auf eigene Gefahr. Alle Gäste haben sich auf die typischen Gefahren beim Baden und Saunieren einzustellen, wie insbesondere erhöhter Rutsch- oder Stolpergefahr durch schwimmbadtypische feuchte Böden oder Wasserlachen.
  2. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung, Verunreinigung oder Zerstörung verpflichtet den Gast, der diese verursacht bzw. zu vertreten hat, zum Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
  4. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Anlagen eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
  5. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden n u r bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  6. Grundsätzlich gelten in den Bädern und Saunen die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

IV. Benutzung der Sauna und Bäder:

  1. Das Betreten und Verlassen der Anlagen ist nur durch die vorgesehenen Ein- und Ausgänge erlaubt. Für geschlossene Gruppen können abweichende Regelungen getroffen werden.
  2. Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass Anstand und Sitte sowie Ruhe, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung gewährleistet sind und andere Gäste nicht gestört oder belästigt werden.
  3. Das Reservieren von Liegen und Liegeflächen ist nicht gestattet. Das Personal ist befugt, sämtliche Gegenstände von reservierten Bereichen zu entfernen. Dies gilt im gesamten Kurmittelhaus inkl. der Sauna- als auch in den Badbereichen.
  4. Alle Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln. Festgestellte Schäden sind unverzüglich zu melden. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet die schadensverursachende Person für den Schaden.
  5. Rauchen ist in allen Räumlichkeiten nicht gestattet.
    1. Den Gästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder mobile Geräte innerhalb der Anlangen zu benutzen.
    2. Die Mitnahme und die Benutzung von Foto-, oder Videokameras, Handys mit Foto- oder Videofunktion sind wegen des Rechts am eigenen Bild in den gesamten Räumlichkeiten des Kurmittelhauses inkl. den Bädern und Saunen sowie der Umkleide- (außer zu Aufbewahrungszwecken), Ruhe- und Nassbereichen nicht gestattet.
    3. Kinder, insbesondere Nichtschwimmer, dürfen die Becken nur mit Schwimmhilfen und unter Aufsicht von Erwachsenen benutzen. Dies gilt sowohl in den Bädern als auch im Saunabereich.
    4. In den Bädern und Saunen ist das Einnehmen von Speisen und Getränken untersagt. Das Mitbringen von Gläsern, Flaschen und Porzellan ist in den Anlagen nicht erlaubt.
    5. Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhallen nicht mit Straßenschuhen betreten. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher, ordnungsgemäßer und hygienisch einwandfreier Badebekleidung gestattet.
    6. Alle Personen sind verpflichtet, sich vor der Nutzung der Bäder- und Saunabereiche im Duschbereich zu reinigen. Der Gebrauch von Seife und Shampoo wird außerhalb der Bereiche strengstens untersagt. Das Rasieren sowie Maniküre und Pediküre ist in den Bädern und in der Sauna nicht erlaubt.
    7. Die Schwimm- und Badebecken dürfen nur über die Leitern oder Treppen betreten und verlassen werden. Dafür sind diese stets freizuhalten. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Anlage sind untersagt.
    8. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schnorchelgeräten bedarf einer besonderen Zustimmung des Aufsichtspersonals. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
    9. Bei Lehr-, Übungs- und Vereinsstunden muss mindestens eine verantwortliche Leitung der betroffenen Gruppe der Personen anwesend sein. Hierbei gelten die gesetzlichen Regelungen an die Qualifikation der Leitung und Gruppenstärke. Ein Anspruch auf Beaufsichtigung der Gruppenmitglieder durch das Aufsichtspersonal der METTNAU besteht nicht. Der Lehrkraft bzw. dem Übungsleiter obliegt die reibungslose und ordnungsgemäße Durchführung und die Mitverantwortung für die Beachtung dieser Ordnung. Darüber hinaus gelten die mit dem Badbetreiber geschlossenen Verträge.
    10. Die Nutzung von Wasserflächen oder Anlagen im Rahmen des öffentlichen Badebetriebes für Lehr-, Übungs- oder Kurszwecke mit kommerziellem Hintergrund ist nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt.
    11. Das Personal darf Leistungen in den Bädern außerhalb seines dienstlichen Auftrages ohne Genehmigung weder auf eigene Rechnung noch unentgeltlich vornehmen; der Gast darf sie nicht annehmen.

 

 

 

V. Besondere Bestimmungen:

  1. Im eigenen Interesse werden die Benutzer des Schwimmbades und Sauna gebeten, die Schränke zur Aufbewahrung ihrer Kleider selbst zu verschließen und den Schlüssel während des Aufenthaltes bei sich zu führen.
  2. Sauna- und Badeeinrichtungen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Die Verwendung von Seife und anderen Körperreinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht erlaubt.
  3. Barfußgänge,                      Duschräume-, Schwimm- und Saunabereich dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  4. Die Wasserflächen dürfen nur über die hierfür vorgesehenen Abgänge betreten werden. Seitliches Einspringen, Hineinstoßen oder –werfen anderer Personen ist nicht erlaubt.
  5. Kampfspiele, Ballspiele sowie das Werfen von Gegenständen sind nicht erlaubt.
  6. Liege- und Sitzgelegenheiten in der Sauna dürfen nur mit einer geeigneten Unterlage (zum Beispiel Handtuch oder Bademantel) benutzt werden. Im Saunabereich dürfen keine eigenen Badeessenzen und Aufgüsse verwendet werden. In den besonders gekennzeichneten Ruhezonen dürfen Anwesende nicht belästigt oder gestört werden. In der Sauna ist Ruhe zu bewahren.

 

 

VI. Verhalten:

In den gesamten Räumlichkeiten des Kurmittelhauses ist Ruhe zu bewahren. Nach dem Schwimmen im 29-31 Grad warmen Wasser empfehlen wir ein kurzes warm/ kaltes Abduschen. Damit ist der periphere Kreislauf besser auf die meist kältere Außenluft vorbereitet.

 

 

VI. Inkrafttreten:

Die Benutzungsordnung gilt ab 01. Januar 2024.