Liebe Gäste,
Seit dem 01.03.2023 sind nun auch im Rehabilitations- und Kurbereich beinahe alle coronabedingten Einschränkungen aufgehoben. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen dazu:
Masken- und Testpflicht entfällt
Mit Umsetzung der 1. Änderungsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums sind die bisherigen, nach dem Bundesinfektionsschutz verpflichtenden Maßnahmen eines regelmäßigen Testnachweises und des Tragens einer FFP2-Maske für Patienten und Mitarbeitende von stationären Gesundheitseinrichtungen mit Wirkung zum 1. März 2023 aufgehoben. Für alle Besucher der Einrichtungen gilt weiterhin während des Aufenthaltes in den Räumlichkeiten die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Wir empfehlen Ihnen weiterhin freiwillig – zu Ihrer eigenen Sicherheit – innerhalb der Räumlichkeiten eine FFP2-Maske zu tragen sowie die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Herzliche Grüße,
Ihr METTNAU Team
Stand: 24.04.2023