Kontakt
Inhalt ausblenden

Aktuelle Informationen zum Coronavirus COVID-19

Liebe Gäste,

Seit dem 01.03.2023 sind nun auch im Rehabilitations- und Kurbereich beinahe alle coronabedingten Einschränkungen aufgehoben. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen dazu:

Masken- und Testpflicht entfällt
Mit Umsetzung der 1. Änderungsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums sind die bisherigen, nach dem Bundesinfektionsschutz verpflichtenden Maßnahmen eines regelmäßigen Testnachweises und des Tragens einer FFP2-Maske für Patienten und Mitarbeitende von stationären Gesundheitseinrichtungen mit Wirkung zum 1. März 2023 aufgehoben. Für alle Besucher der Einrichtungen gilt weiterhin während des Aufenthaltes in den Räumlichkeiten die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Wir empfehlen Ihnen weiterhin freiwillig – zu Ihrer eigenen Sicherheit – innerhalb der Räumlichkeiten eine FFP2-Maske zu tragen sowie die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Herzliche Grüße,
Ihr METTNAU Team

Stand: 24.04.2023

 

 

Umgang mit dem Coronavirus COVID-19 in den Einrichtungen der METTNAU

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen

Wir bieten unseren Gästen und Patienten während ihres Aufenthaltes in unseren Einrichtungen eine höchstmöglichste Sicherheit und haben dafür in allen Kliniken der METTNAU auf den vorhandenen Strukturen unseres Hygienemanagements entsprechende präventive Hygienemaßnahmen vorgesehen. In unseren Einrichtungen und Kliniken finden alle ärztlich-verordneten Therapien uneingeschränkt statt. Unsere Gäste werden gebeten während ihres Aufenthaltes die allgemeinen präventiven Hygienemaßnahmen zu beachten. Hygienespender stehen unseren Gästen und Patienten an zahlreichen Knotenpunkten zur Verfügung.

Allgemein besteht weiterhin ein allgemeines Infektionsrisiko. Bei einem aktuellen Infekt, dies trifft auch auf einen allgemeinen grippalen Infekt zu, wird eine Anreise nicht empfohlen, da eine Teilnahme an den Gruppen- und Einzeltherapien in diesen Fällen nicht möglich ist.

Für Besucher und Begleitpersonen am An- und Abreisetag gilt weiterhin gemäß Bundesinfektionsschutzgesetz die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Aktuelle Ambulante und teilstationäre Angebote

Ambulante und teilstationäre Angebote bieten wir derzeit in unseren Einrichtungen in einer begrenzten Anzahl an. Gerne gibt Ihnen der Reservierungsservice unseres Hauses Auskunft über die jeweilige Verfügbarkeit der Angebot.

Dies trifft auch auf die Programme ambulanter Rezeptleistungen, sowie die Nachsorgekurse T-RENA und IRENA zu.

Coronatests erhalten Sie unter anderem in den öffentlichen Testzentren der Stadt Radolfzell.

Öffentliche Nutzung unserer Einrichtungen

Das Kurmittelhaus mit den Therapiebädern, Sauna sowie die Sport- und Therapiehallen sind derzeit als Teil der Hermann-Albrecht-Klinik für die allgemeine öffentliche Nutzung geschlossen. Eine eingeschränkte Nutzung erfolgt derzeit auf Basis des aktuellen Infektionsschutzgesetzes für geschlossene Gruppen für Schwimmkurse der Schulen und Institutionen sowie Angebote des Rehasports.