Kontakt
Inhalt ausblenden

Stationäre Vorsorge/ Kur auf der METTNAU als beihilfeberechtigter Arbeitnehmer

Die METTNAU ist nach den Beihilfevorschriften von sämtlichen Beihilfestellen anerkannt. Das Hotel Christine ist nicht beihilfefähig. Zur Genehmigung eines stationären Aufenthaltes ist in der Regel eine ärztliche Untersuchung erforderlich, bei der die Notwendigkeit einer stationären Vorsorgemaßnahme / Kur geprüft wird. Den Bescheid über die Bewilligung erhalten Sie über Ihre Beihilfestelle.

 

Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine stationäre Vorsorgemaßnahme:

  1. Es muss erstmalig eine Wartezeit von insgesamt fünf Jahren Beihilfeberechtigung oder Berücksichtigungsfähigkeit erfüllt sein.
  2. Im laufenden oder den beiden vergangenen Kalenderjahren darf keine als beihilfefähig anerkannte Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt und beendet worden sein.
  3. Die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme muss vor Beginn der Kur durch eine begründete ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
  4. Die ambulanten ärztlichen Behandlungen und Heilbehandlungen außerhalb von Kurmaßnahmen sind wegen erheblich beeinträchtigter Gesundheit nicht ausreichend (dies muss vom Arzt ausdrücklich bestätigt werden).

Beihilfe zu Kuren für aktive Beamte wird nur gewährt, wenn neben den Voraussetzungen der Nummer 1 und 2 durch begründende ärztliche Bescheinigung nachgewiesen ist, dass die Voraussetzungen der Nr. 3 vorliegen und die Kur zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Dienstfähigkeit erforderlich ist und die Beihilfestelle die Beihilfefähigkeit vor Beginn der Kur anerkannt ist.

Beihilfefähige Aufwendungen

Folgende Aufwendungen sind im Rahmen der Beihilfeverordnung beihilfefähig:

  • Ärztliche Leistungen
  • Arzneimittel
  • Heilbehandlungen
  • Kurtaxe
  • Ärztlicher Schlussbericht
  • Unterkunft und Verpflegung bis zu 26 € pro Tag und Person für max. 30 Tage
  • Fahrtkosten bis zu 120 € je einfache Fahrt
  • Begleitperson für schwerbehinderte Menschen und Kinder
  • Familien- und Haushaltshilfe
 


IHRE PERSÖNLICHE BERATUNG  +49 (0) 7732 151-811