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Badekur / Badearzt

Was ist eine „Ambulante Badekur“ oder „Ambulante Vorsorgemaßnahme“?

Im Rahmen einer Badekur können gesundheitliche Beschwerden und Erkrankungen gezielt behandelt oder im Vorfeld vermieden werden. Sie bekommen die Möglichkeit, sich ununterbrochen, über einen längeren Zeitraum und mit medizinischer Hilfe intensiv auf Ihre Genesung oder Gesunderhaltung zu konzentrieren. Die Herausnahme aus der häuslichen Umgebung soll dazu beitragen, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Die Badekur findet in einem dafür anerkannten Kurort wie der METTNAU statt, wenn ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht ausreichen oder ohne Erfolg durchgeführt wurden und ein entsprechender Antrag genehmigt wurde. 

Zur Klarstellung: Die Begriffe "Badekur", "ambulante Badekur" oder "offene Badekur" werden zwar noch verwendet, wurden aber offiziell aus dem Sprachgebrauch gestrichen und durch den Begriff "ambulante Vorsorgeleistung - AVL" ersetzt.

Die METTNAU als anerkannter Kneipp-Kurort, ist zur Durchführung badeärztlicher Leistungen berechtigt. Damit ist gemeint, dass die Kosten für eine solche Kur von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden können.

Der Kur- oder Badearzt plant und begleitet eine solche ambulante Vorsorgeleistung. Er untersucht die Patienten und verschreibt anschließend geeignete Anwendungen. Im Vordergrund stehen aktive Bewegungstherapie in der Sporthalle und im Hallenbad, ergänzend Entspannungstechniken und wenn notwendig auch angeleitete Physiotherapie, physikalische Maßnahmen, wie Massagen, Wärme- oder Elektrotherapie. Nach den Kontrolluntersuchungen und dem Abschluss-Check erstellt er den Abschlussbericht mit individuellen Therapieempfehlungen.

Welche Voraussetzungen sind notwendig, um zu einem Badearzt gehen zu können, d.h. eine „Badekur“ über die gesetzliche Krankenkasse durchführen zu können?

Wenn Sie gesundheitlich belastet sind, soll die Kur verhindern, dass Sie in absehbarer Zeit erkranken oder sich Ihre Beschwerden verschlimmern. Ziel ist die Vorsorge (Prävention) durch Heranführen an gesunde Lebensführung. Ambulante Kuren sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn eine ambulante Behandlung nicht ausreicht oder aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll ist. Außerdem haben Sie in den letzten vier Jahren noch keine stationäre Vorsorgekur, bzw. in den letzten drei Jahren keine Badekur gemacht.

Schritt-für-Schritt-Checkliste:

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt (Lassen Sie sich für die Auswahl eines geeigneten Kurortes von Ihrem Hausarzt beraten. Eine Kurdauer von 21 Tage erweist sich als sinnvoll.) - wenn der Hausarzt die ambulante Kur für sinnvoll hält, können Sie
  2. einen Kurantrag bei der Gesetzlichen Krankenkasse holen, oder sich zuschicken lassen.
    Einen Teil des Antrages füllen sie selbst aus, den anderen Teil lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt ausfüllen.
    Der Kurantrag muss mindestens zwei Monate vor der geplanten Kur bei der Gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. In diesem Formular wird die gesundheitliche Beeinträchtigung als Ihr Anspruch auf eine Kurleistung aufgenommen und es werden gleichzeitig Maßnahmen zur Krankheitsverhütung empfohlen. Diese ärztliche Bescheinigung dient somit auch als Orientierung für die am Kurort durchgeführten Heilanwendungen.
  3. Der Hausarzt leitet den Kurantrag an Ihre Krankenkasse weiter.
  4. Die Gesetzliche Krankenkasse prüft den Kurantrag und genehmigt diesen im Idealfall.
    Damit wir Ihnen Anwendungen aufschreiben können, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich vor Reiseantritt von Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden „Kurarztschein“ aushändigen lassen. Eine Überweisung Ihres Hausarztes an einen „Badearzt“ oder „Kurarzt“ ersetzt dies auf keinen Fall.
  5. Sie erhalten von der Krankenkasse die Kostenübernahmebescheinigung (Kurarztschein) i.d.R. per Post
  6. Vereinbaren Sie rechtzeitig Ihren gewünschten Termin mit unserem Reservierungsservice (+49 7732 151-810) und geben Sie bitte an, dass Sie eine „ambulante Vorsorgeleistung/Badekur“ mit Kurarztschein durchführen möchten.
  7. Eine Woche vor dem Anreisetag lassen Sie sich den Kurarztschein von Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt am Wohnort ausfüllen, lassen sich damit die Kurfähigkeit bescheinigen und
  8. Senden Sie uns Ihren ausgefüllten Kurarztschein per Fax an +49 7732 /151-871 oder die Kopie des Kurarztscheins per Post an: Med. Rehaeinrichtungen der Stadt Radolfzell, Strandbadstraße 106, 78315 Radolfzell

Nun sind alle Formalitäten erledigt, einem „bewegten“ Aufenthalt auf der METTNAU steht nichts mehr entgegen. Bitte bringen Sie vorhandene medizinische Befunde Ihrer behandelnden Ärzte und die Liste Ihrer Medikamente zur Eingangsuntersuchung mit.

Ihre Badeärztin bei der METTNAU:

FOÄ Dr. med. Sandra Unger

Fachärztin für Phys. & Reha. Medizin
Balneologie und Med. Klimatologie
Spez. Schmerztherapie, Akupunktur, Chirotherapie, Sportmedizin
Naturheilverfahren, Ernährungsmedizin DAEM/DGEM
Technische Orthopädie, Osteologie DVO
Arthrosonographie DEGUM, Stufe 1