Die METTNAU ist nach den Beihilfevorschriften von sämtlichen Beihilfestellen anerkannt. Das Hotel Christine ist nicht beihilfefähig. Zur Genehmigung eines stationären Aufenthaltes ist in der Regel eine ärztliche Untersuchung erforderlich, bei der die Notwendigkeit einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Anschlussheilbehandlung oder stationäre Vorsorgemaßnahme / Kur geprüft wird. Den Bescheid über die Bewilligung erhalten Sie über Ihre Beihilfestelle.