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Stationäre Aufenthalte auf der METTNAU als beihilfeberechtigter Arbeitnehmer

Die METTNAU ist nach den Beihilfevorschriften von sämtlichen Beihilfestellen anerkannt. Zur Genehmigung eines stationären Aufenthaltes ist in der Regel eine ärztliche Untersuchung erforderlich, bei der die Notwendigkeit einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Anschlussheilbehandlung oder stationäre Vorsorgemaßnahme / Kur geprüft wird. Den Bescheid über die Bewilligung erhalten Sie über Ihre Beihilfestelle.

Stationäre Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung auf der METTNAU - aktiv für Ihre Gesundheit

Stationäre Vorsorgemaßnahme/ Kuren auf der METTNAU - zur aktiven Stärkung Ihrer Gesundheit

 

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